Ab sofort 2G im Stadion 24.11.2021

Die ab dem 24.11.2021 geltende Verordnung gibt mit sofortiger Wirkung ein Beschränknis auf 2G im Stadion vor.

“Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:

4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer”

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